Lockerung des Ferienvermietungsverbots
07.07.2024 – Der Inselrat von Mallorca erwägt eine bedeutende Gesetzesänderung, die es ermöglichen könnte, Ferienunterkünfte in der malerischen Tramuntana-Region zu vermieten. Bislang ist die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen in diesem geschützten ländlichen Gebiet strengstens untersagt.
Die Region, die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt, ist bekannt für ihre atemberaubenden Landschaften und historischen Dörfer wie Valldemossa und Bunyola. Trotz der Schönheit und des kulturellen Wertes der Tramuntana kämpfen viele Eigentümer von Fincas in der Region mit hohen Instandhaltungskosten. Diese finanziellen Herausforderungen haben den Inselrat dazu veranlasst, über eine Änderung des aktuellen Gesetzes nachzudenken.
Der Vorsitzende des Inselrats, Miquel Galmés, hat betont, dass die erlaubte Ferienvermietung den Eigentümern dringend benötigte Einnahmen bringen könnte. Diese zusätzlichen Mittel würden nicht nur die Instandhaltung der historischen Gebäude erleichtern, sondern auch zum Erhalt und Schutz der Tramuntana als Weltkulturerbe beitragen.
Ein Teil der erzielten Einnahmen soll direkt in Projekte fließen, die den Erhalt der einzigartigen Landschaft und des kulturellen Erbes der Region sicherstellen. So sollen die Mittel beispielsweise in die Pflege der Trockenmauern und Terrassen investiert werden, die charakteristisch für die Tramuntana sind und deren Erhalt oft kostspielig ist.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte somit nicht nur den lokalen Eigentümern helfen, sondern auch den langfristigen Schutz der Tramuntana unterstützen. Diese Maßnahme soll zudem sicherstellen, dass die Region für zukünftige Generationen in ihrer ursprünglichen Pracht erhalten bleibt.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Pläne bei den Bewohnern und den Interessenverbänden ankommen werden. Eine mögliche Lockerung des Ferienvermietungsverbots könnte sowohl positive wirtschaftliche Effekte als auch Bedenken hinsichtlich des Massentourismus mit sich bringen.