Verbraucherverband warnt vor Restaurant-Tricks

31.08.2023 – Gastronomiebetriebe, die ihren Kunden Brot, Oliven oder Aioli servieren und dafür am Ende des Besuchs eine Gebühr erheben möchten, müssen bereits bei der Bestellung auf die zusätzlichen Kosten hinweisen. Wenn dies nicht geschieht, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung zu verweigern, wie der Verbraucherverband auf den Balearen betont hat. Dieser Schritt wurde aufgrund mehrerer Beschwerden von Restaurantbesuchern notwendig, die fälschlicherweise annahmen, dass das Angebot von „Pan con Aioli“ eine nette Geste des Hauses sei, bis es plötzlich auf der Rechnung auftauchte.