Inselrat verhängt Bußgeld gegen Kloster Lluc
16.05.2024 – Diese Woche stand das historische Kloster Lluc im malerischen Tramuntana-Gebirge Mallorcas im Mittelpunkt einer kontroversen Untersuchung durch die Ferienvermietungs-Inspektoren des Inselrats. Der Anlass: In der Klosteranlage werden kommerziell Unterkünfte angeboten, ohne dass dafür eine Genehmigung vorliegt.
Trotz seiner historischen Bedeutung und religiösen Funktion kann man im Kloster Lluc über gängige Buchungsportale Zimmer reservieren – insgesamt sind es 104. Diese Praxis brachte das Kloster ins Visier der Behörden, die nach einer eingehenden Prüfung feststellten, dass keine offizielle Genehmigung für die touristische Nutzung der Räumlichkeiten vorliegt. Zudem wurde das Angebot nicht beim Tourismusministerium gemeldet, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Das Bistum, welches das Kloster betreibt, hat die Schlafplätze nicht in der Gästebettenbörse des Tourismusministeriums registriert. Diese Börse ist eine zentrale Plattform, über die touristische Unterkünfte offiziell gemeldet und verwaltet werden. Auf Mallorca sind derzeit 430.000 Gästebetten registriert, und angesichts der aktuellen Bestrebungen zur Reduktion dieser Zahl können für dieses Jahr keine neuen Schlafplätze mehr beantragt werden.
Die Behörden haben nun Maßnahmen eingeleitet, um das unrechtmäßige Angebot im Kloster Lluc zu unterbinden. Es bleibt abzuwarten, wie das Bistum und die Betreiber des Klosters auf diese Herausforderungen reagieren werden und welche Schritte unternommen werden, um die Situation zu bereinigen.