Mehr Spielraum bei Preisgestaltung für Hotels
22.09.2024 – Mallorquinische Hoteliers können sich freuen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das ihnen neue Freiheiten bei der Preisgestaltung verschafft. Konkret dürfen sie ab sofort ihre Zimmer auf ihren eigenen Webseiten zu niedrigeren Preisen anbieten als auf Buchungsplattformen wie booking.com. Dies bedeutet eine spürbare Erleichterung für viele Hoteliers der Insel, die bislang durch strenge Bestpreisklauseln an die Vorgaben der großen Portale gebunden waren.
Diese Klauseln verpflichteten die Hoteliers dazu, ihre Zimmer nirgendwo günstiger anzubieten als auf booking.com. Obwohl das niederländische Unternehmen diese Praxis inzwischen eingestellt hat, bleibt das Urteil ein wichtiger Schritt in Richtung größerer Unabhängigkeit.
Das Gericht entschied, dass Online-Plattformen auch ohne diese Bestpreisklauseln wirtschaftlich erfolgreich bleiben können. Dies gibt den Hoteliers den dringend benötigten Spielraum, ihre Preise flexibler zu gestalten und so besser auf die Bedürfnisse der Gäste einzugehen. Gleichzeitig bleibt den Plattformen genügend Raum, um ihre Dienste weiterhin profitabel anzubieten.
Für Urlauber könnte sich das in attraktiveren Angeboten direkt auf den Webseiten der Hotels niederschlagen. Wer also plant, seinen nächsten Mallorca-Urlaub zu buchen, sollte nicht nur die großen Portale durchforsten, sondern auch direkt auf die Webseiten der Hotels schauen – dort könnten sich echte Schnäppchen verbergen.
Dieses Urteil stärkt die Position der Hoteliers auf der Insel und gibt ihnen mehr Kontrolle über ihre Preisstrategie. Ein positiver Schritt für die Tourismusbranche Mallorcas, die sich zunehmend unabhängig von den großen Buchungsplattformen machen kann.